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Fachkraft für Arbeitssicherheit

FACHKRAFT

Für Arbeitssicherheit

Der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegt es:

Den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen (alle Vorgesetzten, Betriebsarzt, Betriebsrat, Sicherheits-beauftragte) in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

Beratung

Es wird der Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen beraten, insbesondere bei: 

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie

Aufsicht

Durchführung und Beobachtung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und damit in direktem Zusammenhang:

  • die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und Mängel festzustellen,
  • diese dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen
  • Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen
  • auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten
  • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen
  • die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten
  • dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitsunfälle vorzuschlagen
Strategie

Hinwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten.

Sicherheit

Die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel werden – insbesondere vor der Inbetriebnahme – und Arbeitsverfahren – insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch überprüft.

Unterweisung
Alle Beschäftigten werden über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtung und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren belehrt. Die Mitarbeiter sind dazu aufgefordert bei den Schulungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit mitzuwirken.
Betriebsarzt
Es wird mit dem Betriebsrat bei der Erfüllung dieser Aufgaben zusammenzuarbeitet und dieser/diese wird über die besonderen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterrichtet. Auch Zusammenarbeiten mit dem Betriebsarzt erfolgen nach Absprache.
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