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Die Gefas mbh

Baustellen sind europaweit die gefährlichsten Arbeitsbereiche mit einem hohen Unfallpotential. Die Ursachen liegen hauptsächlich an folgenden Punkten;

  • die Planung wird nicht angemessen durchdacht
  • das Projekt wird nicht fachgerecht ausgeschrieben
  • der Bauvertrag wurde nicht angemessen geregelt
  • der Bauablauf wurde unvorhergesehen geändert

Deshalb wurde auf europäischer Ebene am 24. Juni 1992 vom Rat der Europäischen Gemeinschaft die Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (92/57 EWG) erlassen, die mit der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ (Baustellenverordnung) am 10. Juni 1998 in nationales Recht für Deutschland umgesetzt wurde.

 

Danach muss der Bauherr für ein Bauprojekt, an dessen Bau voraussichtlich mehrere Unternehmen beteiligt sein werden, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) als besonderen Sachverständigen bereits in der Planungsphase benennen. Wenn außerdem absehbar ist, dass Arbeiten anfallen, die besonders gefährdend sind, wie z.B. Absturz, Ertrinken, Verschüttung, Umgang mit Gefahrstoffen etc., oder wenn der Umfang der zu leistenden Arbeiten mehr als 500 Personentage betragen, muss der Bauherr dafür Sorge tragen, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGEPLAN) erstellt wird. Mit dem SIGEPLAN soll noch vor der Ausschreibung ein Konzept für den sicherheits- und gesundheitsschutzgerechten Baubetrieb geschaffen werden, der dann in der Ausführungsphase vom SiGeKo nach dem SIGEPLAN überwacht und ggf. fortgeschrieben wird. Weiterhin ist eine Unterlage für spätere Instandhaltungs- bzw. Reparaturarbeiten vorgesehen.

 

Mit diesen Instrumenten für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz wird man ein spürbares Absenken der Unfallzahlen auf Baustellen erzielen.

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